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Erfolgreiche Erneuerung der Energie- und Gebäudetechnik unter Denkmalschutz
Regelmäßig werden wir mit der technischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden beauftragt. Beispiele hierfür sind das Polizeipräsidium in Wuppertal oder die Eisenhart-Schule in Potsdam, die aktuell saniert wurden bzw. werden.
Im Fall einer Sanierung ist häufig auch eine Umfunktionierung des Gebäudes (z.B. zum Verwaltungsgebäude) geplant und im Vorfeld muss die gesamte Gebäudetechnik auf den neusten Stand gebracht werden sowie Energieversorgung und Energietechnik. Meist ist eine komplette technische Entkernung notwendig.
Hierfür erfolgt zunächst eine Bestandserfassung mit Blick auf den baulichen und technischen Zustand des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes. Es folgt eine gesamtheitliche Bewertung, um eine angemessene Basis für das Vorgehen im Projekt zu schaffen.
Im Anschluss plant unser Team die Sanitär-, Heizungs-, Kälte-, Lüftungs-, Elektro-, Nachrichten-, Förder-, Feuerlösch-, und weitere gewünschte Gebäudetechnik. passend dazu. Für eine effizientere Nutzung aller Anlagen planen wir außerdem MSR- und Gebäudeautomations-Technik. Hierbei stellt die Sanierung der Gebäudetechnik unter Denkmalschutz jedes Gewerk vor eigene Herausforderungen.
Denkmalschutz: Herausforderung Bausubstanz
Eine besondere Aufgabenstellung bei der Planung der Gebäudetechnik liegt häufig im Denkmalschutz selbst. Dieser bringt Einschränkungen rund um die Installationsmöglichkeiten mit sich, die während der Planung sorgfältig geprüft werden müssen. Die gesamte Installation der TGA Infrastruktur muss unter Einhaltung des Denkmalschutzes erfolgen und so dürfen zum Beispiel Wandgemälde oder Stuckarbeiten nicht beschädigt werden.
Die Bausubstanz der Gebäude entstammt häufig dem 17., 18. oder 19. Jahrhundert (oder noch früher) und würde auch ohne den vorhandenen Denkmalschutz besondere Aufgaben mit sich bringen. So benötigen beispielsweise Deckendurchführungen bei der technischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden bedeutend mehr Aufmerksamkeit als bei einem Neubau und müssen sehr individuell betrachtet werden.
Generell ist die statische Beurteilung eine große Herausforderung, aufgrund von Überbelegung der Deckenbereiche und zu geringer Tragfähigkeit von Holzbalkendecken für die heutigen technischen Standards.
Denkmalschutz: Wasserversorgung und Wasserentsorgung
Im Hinblick auf die Wasserversorgung und -entsorgung müssen Erweiterungen und Optimierungen des vorhandenen Rohrnetztes unter Einhaltung der aktuellen Normen und der Denkmalschutzauflagen erfolgen.
In vielen Fällen ist eine Materialprüfung der Rohrleitungen notwendig, da zum Beispiel Bleirohre im Bestand existieren.
Sanierung der Elektrotechnik und Nachrichtentechnik
In der Regel ist bei historischen Gebäuden eine gesamte Sanierung aller elektrotechnischen Leitungen erforderlich. Insbesondere wenn eine Umnutzung des Gebäudes vorgesehen ist, muss eine Modernisierung der gesamten Nachrichtentechnik erfolgen, um heutige technische Standards zu erfüllen (z.B. Netzwerktechnik, Glasfaser, Gebäudeautomation). Bei Beleuchtungsanlagen trifft Moderne auf Vergangenheit und die Installation muss unter Berücksichtigung des optischen Denkmalschutzes erfolgen.
Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen in denkmalgeschützten Gebäuden
Neben der bereits angesprochenen Tragfähigkeit von Holzbalkendecken oder Fassaden, muss für die Lüftungstechnik ein genauer Blick auf historisch bestehende Gebäudeöffnungen geworfen werden. Diese können gegeben falls zum Betrieb von Lüftungsanlagen oder anderweitige Luftöffnungen genutzt werden und stellen bei denkmalgeschützten Gebäuden Potential für energetische Sanierungen dar.
Technischer Brandschutz, Sicherheit und Denkmalschutz
In der Regel ist bei der Sanierung unter Denkmalschutz eine generelle Verbesserung der Sicherheit gewünscht oder sogar erforderlich. Zum einen Brandschutz, zum anderen aber auch Einbruchschutz, Brandmeldeanlagen und Fluchtwegkonzepte.
Die Brandschutzsanierung unter Einhaltung der aktuellen Normen mit Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfordert fast immer Sondergenehmigungen, die in Abstimmungen mit Sachverständigen, Feuerwehr und Denkmalschutz erarbeitet werden. Zusätzlich werden passende Brandschutzkonzepte in enger Abstimmung erarbeitet.
Insbesondere bei der Umnutzung von denkmalgeschützten Gebäuden muss auch den geltenden Arbeitsschutzrichtlinien Beachtung geschenkt werden. Auch bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes bedarf es eine enge Abstimmung mit den zuständigen Ämtern, Sachverständigen, Feuerwehr, Bauherren, Betreiber und Nutzer.
Nachhaltigkeit bei technischer Sanierung von Denkmälern
Das Thema Nachhaltigkeit stellt die technische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden vor weitere Herausforderungen. So zum Beispiel die Anforderungen an die Kühlung eines modernen Verwaltungsgebäudes. Gerade vor dem Hintergrund von längeren Hitzeperioden, muss hier bei älteren Gebäuden mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden und Abwägung zur Nachhaltigkeit getroffen werden.
Aufgrund des neuen Landesdenkmalschutzgesetzes in NRW ist das Thema „Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden“ ganz aktuell und muss nun in der Praxis Anwendung finden und umgesetzt werden, um einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Hierzu steht der Denkmalschutz im Bereich der Umsetzung einer Photovoltaikanlage zwangläufig nicht im Vordergrund der Planung und bietet Raum für eine Nutzung von Energiepotentialen und energetischer Sanierung.
Unterstützung zu Gebäudetechnik und Denkmalschutz benötigt?
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