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Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung für Unternehmen und Eigentümer

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Durch Heizungsoptimierung Energie sparen und Heizungskosten reduzieren

Steigende Energiepreise, Klimawandel, politische Verordnungen und viele weitere Gründe sprechen für die Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung für Unternehmen und Eigentümer. Die professionelle Optimierung einer Heizungsanlage hilft dabei Energie zu sparen und Betriebskosten zu senken.

Eine besondere Dringlichkeit wird dem Thema Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung durch zwei Verordnungen des BMWKs gegeben. Diese sind:

  • „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) — gültig ab 1. September 2022
  • Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) — gültig ab 1. Oktober 2023

Hydraulischer Abgleich ist Pflicht bei Erdgasheizung

Für Unternehmen und Eigentümer von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Basis von Erdgas wird der hydraulische Abgleich zur Pflicht. Zumindest, wenn dieser nicht in der Vergangenheit durchgeführt wurde. Firmen und öffentliche Gebäude mit einer Fläche ab 1000 m2 sowie Wohngebäude mit über zehn Wohneinheiten, müssen diesen bis zum 30. September 2023 durchführen. Kleinere Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten haben bis zum 15. September 2024 zeit.
Folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen sollte die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs beinhalten:

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1 : 2020-4
  • Prüfung der Heizflächen und wenn nötig eine Optimierung im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems
  • Optimierung der Vorlauftemperaturregelung

Die beauftragten Fachunternehmen müssen die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs (einschließlich der relevanten Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur) in Textform festhalten und dem Gebäudeeigentümer zur Verfügung zu stellen. Die EnSimiMaV sieht außerdem vor, dass Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 GWh/a zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen verpflichtet sind.

Gerne unterstützt Sie unser Team aus dem Fachbereich Sanitär, Heizung und Gase bei all diesen Schritten zur Prüfung und Optimierung Ihrer Heizungsanlage.

Der hydraulische Abgleich spielt eine wichtige Rolle bei der Heizungsoptimierung für Unternehmen und Eigentümer.

Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung durch unser Ingenieurbüro

Das erfahrene Fachplaner-Team unseres Ingenieurbüros unterstützt Sie bei der Optimierung und Prüfung Ihrer Heizungsanlage. Gemäß den Vorgaben des BMWKs prüfen wir die Heizungsanlage Ihres Unternehmens oder Ihres Eigentums auf Optimierungspotentiale.

Hierbei überprüfen wir, ob…

  • Die einstellbaren technischen Betriebsparameter Ihrer Heizungsanlage hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind
  • ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden sollte
  • Ihr Heizsystem über effiziente Komponenten (z.B. geregelte Heizungspumpen) verfügt
  • Ggf. Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten
  • Sonstige Maßnahmen, die aus technisch-wirtschaftlicher Sicht rentabel sind, etwa die Vergrößerung einzelner Heizkörper zur Senkung der Systemtemperaturen.

Prüfung und Optimierung der Heizung zum Schutz der Bausubstanz

Des Weiteren kann unser Ingenieurbüro bei der Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung Faktoren unter die Lupe nehmen, die mögliche negative Auswirkungen auf die Bausubstanz Ihres Gebäudes haben könnten. Das BMWK stuft diese als „regelmäßig notwendig“ ein.

Hierzu gehören unter anderem…

  • die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen und/oder die Absenkung der Vorlauftemperatur
  • die sachgemäße Aktivierung der Nachtabsenkung bzw. Nachtabschaltung und/oder andere passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage
  • (Dies geschieht immer passend zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur und Information Ihres Unternehmens bzw. des Eigentümers. Besonders zu beachten sind hierbei die Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen und ähnliche Faktoren.)
  • unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz sollten die Absenkung der Warmwassertemperaturen und eine Optimierung des Zirkulationsbetriebs vorgenommen werden
  • eine Absenkung der Heizgrenztemperatur, gemäß Ihrem Nutzungsprofil um Heizperioden anzupassen
  • (z.B. können Unternehmen und Betriebe, in denen am Wochenende nicht gearbeitet wird, an diesen Tage die Heizung runterfahren — sollten die Heizung jedoch nicht gänzlich abschalten)
  • Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende energetisch sinnvolle Einsparmaßnahmen durch Umbau oder Anpassung des Nutzerverhaltens
Eine Optimierung der Heizkurve sowie die Anpassung an das Nutzungsprofil Ihres Gebäudes kann unnötige Kosten reduzieren.

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Nach den Vorgaben des Bundesministeriums muss der hydraulische Abgleich auf Grundlage des „Verfahrens B“ geschehen, welches nicht nur eine Abschätzung der Heizlast, sondern eine Raumweise Berechnung dieser vorgibt. Die DIN EN 12831 gibt für alle Orte in Deutschland eine Norm-Außentemperaturen vor. Diese beschreibt den ungünstigsten Fall, also den Winterfall. In Köln liegt dieser z.B. bei etwa -10°C. Weiter gibt die DIN-Norm vor, dass jeder Raum wird auf eine bestimmte Innentemperatur gerechnet werden muss. Auch hierzu gibt es Norm-Werte, z.B. Badzimmer 24°C, Wohn-, Schlaf- und Aufenthaltszimmer 20°C, Flure 16°C, etc.

Jeder Raum hat bedingt durch seine Form, den Aufbau der umgebenden Bauteile (Fenster, Böden, Wände, Decken) Wärmeverluste. Ein weiterer besonderer Faktor ist auch die Lage des Raumes. Grenzt der Raum an viele Außenwände oder gar keine? Welche Faktoren spielen noch mit rein?

Anhand dieser Parameter und ggf. zusätzlicher Nutzerwünsche (schnellere Aufheizzeit; Soll-Raumtemperaturen abweichend von den Norm-Innenwerten, …) wird für jeden Raum die Heizlast berechnet. Wir sprechen hier von der Raumweisen Heizlastberechnung. Die Heizlast ist also die erforderliche Leistung der Heizung, in dem jeweiligen Raum. Hieraus gehen nötige Heizflächen und erforderliche Wasserströme (beides abhängig von der Systemtemperatur der Heizung | Vorlauf- /Rücklauftemperatur) hervor. Die Raumheizlast, welche wir in der Heizlastberechnung ermitteln, ist also die erforderliche Leistung der Heizung, die benötigt wird um bei der Norm-Außentemperatur die gewünschte Innentemperatur erreichen und halten zu können.

Im Anschluss ergibt die Aufsummierung der einzelnen Raumheizlasten die Gebäudeheizlast. Die Leistung des Wärmeerzeugers und der Pumpe kann mit Gleichzeitigkeitsfaktoren aber bei größeren Gebäuden etwas reduziert werden. Denn in der Regel werden nie alle Räume voll beheizt. Häufig ergeben sich während der Analyse und der Heizlastberechnung nach DIN 12831 noch weitere Einsparpotentiale.

Bei der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 wird zunächst die Raumheizlast berechnet. Alle Räume zusammen ergeben die Gebäudeheizlast.

Kühllastberechnung für Unternehmen und Eigentümer nach VDI 2078

Über die Anforderungen des BMWK hinaus sind auch in Kälteanlagen erhebliche Einsparpotentiale zur Energie- und Betriebskosteneinsparung analog zur Heizungsanlage möglich. Die genannten Leistungen bieten wir Ihnen gerne auch an, um die Hydraulik in Ihrem Kältenetz zu optimieren. Hier unterstützt Sie unsere Abteilung für Lüftung, Klima und Kälte.

Sie benötigen unsere Unterstützung?

Sie sind ein Unternehmen oder Eigentümer und benötigen Unterstützung bei der Prüfung und Optimierung Ihrer Heizung? Nutzen Sie unser Kontaktformular und lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten zukommen. Gerne können Sie hier auch schon weitere Information zu Ihrem Gebäude und Ihrer Heizungsanlage hinterlassen.

Im nächsten Schritt werden Sie von unserem Team kontaktiert und nach Prüfung Ihres Falles , erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung.

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